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Anliegen der
Stiftung ist es, das Gedenken an Mir Mohammedi zu
erhalten und sein Lebenswerk in seinem Sinne
fortzuführen. Leben war geprägt vom Einsatz für
Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Freiheit, gegen
Rassismus, Unterdrückung und Antisemitismus. Die
Stiftung will vor allem die Völkerverständigung und die
Verwirklichung der Menschenrechte unterstützten. Sie
soll auch eine Brücke zur iranischen Heimat darstellen,
denn den Problemen und Nöten seiner Heimat fühlte sich
Mir Mohammedi zeitlebens verbunden. Die Stiftung will
vor allem dort tätig werden, wo die staatliche Förderung
nicht oder nur beschränkt wirksam wird. Über ihre eigene
fördernde Tätigkeit hinaus verfolgt sich die Stiftung
das Ziel, die Bereitschaft von Bürgern und Institutionen
zur Teilhabe an dieser Aufgabe zu wecken und privates
Engagement auf diesem Gebiet zu initiieren. Sie setzt
sich auch für Zustiftungen in ihr Stiftungsvermögen ein.
§1 Name, Rechtsform, Sitz
Die
Stiftung führt den Namen „Mir Mohammedi Stiftung.
Sie ist
eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit
Sitz in
Karlsruhe.
§2 Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Einrichtungen und
Projekten, die sich der Völkerverständigung, der
Integration von Menschen ausländischer Herkunft in
unsere Gesellschaft, der Verwirklichung der
Menschenrechte und vor diesem Hintergrund der Förderung
iranischer Kultur widmen.
Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:
·
die Unterstützung von Projekten und Maßnahmen im Bereich
der Flüchtlings und Menschenrechtsarbeit,
·
die Unterstützung von Migrantinnen und Migranten in
Notlagen
·
die Unterstützung der Bildungsarbeit im Bereich der
Nord-Süd Thematik,
·
die Unterstützung von Projekten im sozialen und
kulturellen Bereich mit Bezug zur iranischen Kultur und
als Beitrag zur Völkerverständigung,
·
die Unterstützung von Integrationsmaßnahmen für Menschen
ausländischer Herkunft.
§3 Gemeinnützigkeit
Die Stiftung
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung.
Eigenwirtschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt. Die
Mittel werden nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke
verwendet. Es darf keine natürliche oder juristische
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd
sind, oder Vermögens-zuwendungen begünstigt werden. Den
durch die Stiftung Begünstigten steht auf Grund dieser
Satzung kein Rechtsanspruch auf eine Leistung zu.
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